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Städte und Gemeinden
Die Kommunalpolitik des Landes ist darauf ausgerichtet, die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für eine eigenverantwortliche Entwicklung der kommunalen Gebietskörperschaften zu schaffen, zu sichern und weiterzuentwickeln. Grundlage ist die verfassungsmäßig garantierte kommunale Selbstverwaltung.
Kernaufgaben des Kommunalministeriums
- Kommunalrecht unter Berücksichtigung des gesellschaftspolitischen Wandels ausgestalten
- kommunales Abgabenrecht und das Recht der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen weiterentwickeln
- Finanzausgleich zwischen dem Land und den kommunalen Gebietskörperschaften ausgestalten
- kommunale Entwicklungspolitik durch Förderungen in den Bereichen, Städtebau, Dorferneuerung, Investitionsstock, Regionales Zukunftsprogramm und Kommunalentwicklung unterstützen
- Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur - Förderlinie Kommunen - zur Stärkung der örtlichen Infrastruktur umsetzen
- Wiederaufbau der von der Naturkatastrophe 2021 geschädigten allgemeinen kommunalen Infrastruktur durch Billigkeitsleistungen unterstützen
- Aufgaben der Rechtsaufsicht über die kommunalen Gebietskörperschaften wahrnehmen



