© Rüdiger Mosler Nochern

Hochschulbau in Rheinland-Pfalz
Der Hochschulbau hat in Rheinland-Pfalz einen sehr hohen Stellenwert. Entsprechend werden erhebliche Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt.
Das Spektrum des Hochschulbaus umfasst dabei alle Baumaßnahmen der staatlichen Hochschul- und Universitätsstandorte in Rheinland-Pfalz, das Bauen (Große und kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten), Sanieren und Instandhalten und reicht von einfachen Lagerhallen über Verwaltungsgebäude bis hin zu hochkomplexen und hochtechnisierten Forschungsbauten.
Das MKBWK ist das für Landesbau- und Hochschulbauangelegenheiten zuständige Bauministerium im Land. Es firmiert auch als oberste Bauaufsichtsbehörde, übt gemäß RLBau die Fach- und Dienstaufsicht gegenüber dem Landesbetrieb LBB aus und klärt Grundsatzfragen.
In der Abteilung Bauen und Wohnen sind für den Hochschulbau die Referate „Hochschulbau“ und „Gebäude und Betriebstechnik“ für die Grundsatzarbeit und die baufachliche und fachtechnische Fachaufsicht gegenüber dem LBB federführend zuständig.
Die Verfahren zur Abwicklung von Baumaßnahmen des Landes, die Rollen und die Zuständigkeiten der Beteiligten regelt die Richtlinie für die Durchführung von Liegenschafts- und Bauaufgaben des Landes Rheinland-Pfalz (RLBau).
Die wesentlichen Beteiligten sind:
- die Hochschulen / Universitäten
- die Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Gesundheit (MWWG)
- der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB)
- das Ministerium für Kommunen, Bauen, Wohnen und Kultur (MKBWK)
Hochschulen / Universitäten
Die Hochschulen / Universitäten sind gemäß RLBau Nutzende und Betreibende der Liegenschaften und damit als hausverwaltende Dienststelle für kleinere Regelinstandsetzungen, erforderlichen Wartungen, rechtlich vorgeschriebene energetische Inspektionen, Reinigung, Pflege und kleinere Schönheitsreparaturen zuständig.
Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Gesundheit
Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Gesundheit (MWWG) ist das für die rheinland-pfälzischen Hochschulen / Universitäten zuständige Ressortministerium. Die Hochschulbaumaßnahmen und das Flächenmanagement werden durch das Baureferat des MWWG koordiniert und dabei insbesondere der Baubedarf im Zusammenwirken mit den jeweiligen Hochschulen und den anderen Beteiligten festgelegt. Nach erfolgter Anerkennung durch das MWWG wird der Baubedarf dem Ministerium für Kommunen, Bauen, Wohnen und Kultur (MKBWK) zur Genehmigung und Erteilung eines Planungsauftrages an den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB) übersandt.
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Gesundheit (MWWG).
Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung
Der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB) ist grundsätzlich für die Abwicklung und Umsetzung sämtlicher Baumaßnahmen des Landes und entsprechend auch der Universitäten / Hochschulen verantwortlich.
Er erbringt dabei alle erforderlichen Bauherren-, Architekten-, Ingenieurs- und Projektsteuerungsleistungen und kooperiert dabei mit externen Architektur- und Ingenieurbüros.
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB).
Ministerium für Kommunen, Bauen, Wohnen und Kultur (MKBWK)
Das Ministerium für Kommunen, Bauen, Wohnen und Kultur (MKBWK) ist das für Landesbau - und damit Hochschulbauangelegenheiten - zuständige Bauministerium im Land. Gleichzeitig ist das MKBWK oberste Bauaufsichtsbehörde, übt gemäß RLBau die Fach- und Dienstaufsicht gegenüber dem Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB) aus und klärt Grundsatzfragen.
In der Abteilung Bauen und Wohnen ist für den Hochschulbau das Referat „Hochschulbau“ für die Grundsatzarbeit und die baufachliche Fachaufsicht gegenüber dem Landesbetrieb LBB federführend zuständig.
Ansprechpartner:
- Bastian Dahms
06131 / 16-4138
Bastian.Dahms(at)mkbwk.rlp.de - Robert Bergmann
06131 / 16-4328
Robert.Bergmann(at)mkbwk.rlp.de
Die Verfahren zur Abwicklung von Baumaßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz, die Rollen und die Zuständigkeiten der Beteiligten regelt die Richtlinie für die Durchführung von Liegenschafts- und Bauaufgaben des Landes Rheinland-Pfalz (RLBau).
Sämtliche öffentlich-rechtliche Vorschriften und Regelwerke in der jeweils geltenden Fassung sind auch im Hochschulbau zu beachten.
Nähere Informationen zu Hochschulbauprojekten finden Sie auf der Seite des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB).